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Verlag Harald Voß
Hertha hat eine neue Satzung

( von Harald Voß )

Nachdem schon jahrelang davon gesprochen wurde, die Satzung von Hertha BSC zu überarbeiten, ist es nun soweit! Anlaß dazu war eine Auflage des DFB, der in seinen Lizenzbestimmungen bestimmte Regelungen in den Satzungen von Lizenzvereinen zur Auflage gemacht hatte. Damit wollte der DFB in erster Linie verhindern, daß die Mitgliederversammlung in aufgewühlter Stimmung jemanden aus rein emotionellen Gründen, z.B. wegen einer mitreißenden Rede, zum Präsidenten macht, der diesem Amt nicht gewachsen ist. Um dies zu verhindern, bot der DFB zwei Varianten zur Auswahl an: Entweder sollte das Vorschlagsrecht für den neuen Präsidenten auf ein Vorschlagsgremium beschränkt werden, d.h., nur dieses Gremium darf den neuen Präsidenten zur Wahl vorschlagen, die Mitgliederversammlung kann den Vorschlag nur noch annehmen oder ablehnen. Die andere Variante sieht einen Aufsichtsrat vor, der das Präsidium direkt bestellt (ähnlich der Praxis in Wirtschaftsunternehmen). Die Mitgliederversammlung wählt dann anstatt des Präsidiums den Aufsichtsrat, der ein Präsidium seiner Wahl einsetzt. Dies ermöglicht z.B. auch hauptamtliche Präsidiumsmitglieder. Für diese zweite Variante hatte sich das Präsidium von Hertha BSC in seinem Satzungsentwurf entschieden, der dann am 28. Februar 1996 im Logenhaus zur Abstimmung stand. Da aus Kostengründen auf den Versand des Satzungsentwurfs zusammen mit der Einladung verzichtet worden war, mußten sich die interessierten Mitglieder diesen selbst abholen bzw. anfordern. Davon hatten immerhin 40 Mitglieder Gebrauch gemacht. Die restlichen der 126 erschienenen Mitglieder zogen es vor, das 30seitige Druckwerk erst auf der Versammlung zu studieren. Da lediglich drei Mitglieder Änderungsanträge zum vorliegenden Entwurf eingebracht hatten, neben 22 Änderungen, die das Präsidium selbst noch vorgenommen hatte, wodurch sich einige der Änderungsanträge auch noch in Wohlgefallen auflösten, konnte die neue Satzung relativ zügig verabschiedet werden. Kontroverse Diskussionen gab es eigentlich nur um den neuen Aufsichtsrat. So wurde der ursprüngliche Entwurf, der die etappenweise Besetzung des Aufsichtsrates (erst 2-4 Mitglieder, dazu ein Mitglied vom Vereinsausschuß, ein Jahr später dann weitere Mitglieder, zuzüglich eines weiteren vom Vereinsausschuß zu bestellenden Mitglieds) vorsah, zwar abgelehnt, ein an Volksvertreterwahlen angelehntes Listenwahlsystem (Verhältniswahl) wurde aber ebenso abgeschmettert. So werden die Mitglieder des Aufsichtsrates zwar nun zusammen auf einer Wahlversammlung gewählt, wobei aber jeder die absolute Mehrheit der Stimmen zu erreichen hat. Das läßt viele Wahlgänge erwarten, und es ist zu befürchten, daß wieder nur die eine oder andere Seite im Aufsichtsrat vertreten ist, nicht aber alle Gruppierungen im entsprechenden Mehrheitsverhältnis. Stimmung kam noch einmal am Schluß der Versammlung auf, als Ex-Schatzmeister Striek eine Übergangsbestimmung in der Satzung verankern wollte, die die alsbaldige Bestellung des neuen Aufsichtsrates nebst Rücktritt des aktuellen Präsidiums vorsah, obwohl der Aufsichtsrat nach der neuen Satzung - entgegen der DFB-Empfehlung - ohnehin das Recht hat, einzelne Präsidiumsmitglieder binnen drei Tagen von ihrem Amt zu entheben. Nachdem dann kurze Zeit Unklarheit über die satzungsgemäß notwendige Anzahl der Stimmen für die Annahme dieses Antrages herrschte, (einzelne Mitglieder hatten bereits die Versammlung verlassen, so daß die Zahl der Anwesenden nicht mehr mit der Anwesenheitsliste des Versammlungsleiters übereinstimmte), konnte nach einigen Auszählversuchen die Satzung dann schließlich ohne diese Übergangsbestimmung verabschiedet werden.







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